Alle Beiträge mit dem Tag Abstandsregel
Veröffentlichung von Earthcaches zukünftig bei Geocaching.com
Wie ich gerade bei Spike05 lesen konnte, verändert sich der Veröffentlichungsprozess für Earthcaches ab dem 9. Dezember massiv.
Wollte man bisher einen Earthcache veröffentlichen, so musste man hierzu unter Earthcache.org ein Formular ausfüllen. Erfüllte der eingereichte Cache die Anforderungen der GSA, so wurde von dem zuständigen Reviewer ein neues Cachelisting mit den Informationen aus dem Formular eingerichtet. Dieses wiederrum wurde dem Nutzer, der den Cache eingereicht hat, dann über die Adoptionsfunktion übertragen. Insgesamt ein recht umständliches und zeitaufwändiges Verfahren.
Zum 30. November wird das Formular auf Earthcache.org entfernt, neue Caches können vermutlich ab dem 9. Dezember über ein neues Formular direkt auf Geocaching,com eingetragen werden. Da die Earthcaches allerdings weiterhin von den Reviewern der Geological Society freigeschaltet werden, werden die grundsätzlichen Regeln zur Veröffentlichung (z. B. englischsprachiges Listing) nicht aufgeweicht. Vielmehr werden bei Earthcaches, anders als bisher, auch die Urlaubs- und Abstandsregel greifen. Neue Earthcaches müssen daher zukünftig einen Mindestabstand von 161 Metern zu Traditionals oder physischen Stationen anderer Caches einhalten. Eine Regelung, die ich nur bedingt nachvollziehen kann.
Ich denke die Umstellung kann für den Veröffentlichungsprozess viele Vorteile haben, so schreibt man bei Earthcache.org, dass der Reviewprozess deutlich schneller werden soll. Wie JR849 allerdings richtig feststellt besteht die berechtigte Gefahr, dass Earthcaches ihren Status als etwas “Besonderes” verlieren. Das Senken der Einstiegshürde zur Veröffentlichung dürfte durchaus zu Lasten der allgemeinen Qualität von Earthcaches gehen. Umso mehr wird “Geoaware” dafür Sorge tragen müssen, hochwertige Caches zu veröffentlichen. Zudem dürfte der versprochene Zeitvorteil durch die größere Zahl an eingereichten Caches vollkommen aufgesogen werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Startseite von Earthcache.org.
Groundspeak spezifiziert Abstandsregeln: Multicaches und Abstand zu Bahnlinien
Groundspeak hat gestern im blauen Forum zu zwei Punkten der Guidelines Stellung bezogen, deutlicher spezifiert und ein verändertes Verhalten der (deutschen) Reviewer angekündigt. Dies betrifft folgende Punkte:
- Abstandsregelung bei “virtuellen Stationen”.
Bei Multicaches wurde die Abstandsregel bislang für die Startkoordinate unabhängig davon angewendet, ob dort etwas versteckt wurde oder nur eine Frage o.ä. beantwortet werden musste. Im letzteren Fall handelt es sich um eine “virtuelle” Stationen, die zukünftig nicht länger unter die “Sättigungsregel” fallen. Das heißt konkret, dass zukünftig zwei Multicaches an der gleichen Stelle starten können, sofern bei beiden einem am Startpunkt nichts versteckt wurde. Gleiches gilt für Mysteries. Die Pseudokoordinaten (die Koordinaten des Listings) eines Mystery-Cache fallen nicht unter die Abstandsregel.
Zukünftig können also unter Umständen ein Multi, ein Mystery und ein Traditional unmittelbar nebeneinander liegen. Damit es hier aber nicht zu unsinnigen Auswüchsen kommen kann, wird den Reviewern das Recht vorbehalten, Caches bei zu großer Nähe und zu großer Häufung abzulehnen.
Was die Mysteries angeht freue ich mich über diese Klarstellung, wurden bisher doch einige attraktive Locations unnötig besetzt. - Abstand zu Bahnlinien
Bisher legten die deutschen Reviewer die Aussagen der Guidelines hinsichtlich des Abstands zu aktiven Bahnlinien sehr strikt aus. Diese besagen, dass Caches nicht näher als 46 Meter an einem aktiven Gleis liegen dürfen. Gleichzeitig besagt sie aber auch, dass national abweichende Gesetzgebungen angewendet werden können. Diese Flexibilität in der Auslegung der Guidelines wurde bisher von den deutschen Reviewern jedoch nicht umgesetzt. Groundspeak räumt den Reviewern in ihrer Klarstellung ausdrücklich deutlichen Handlungsspielraum bei der Interpretation dieser Regelung ein.
Wer in letzter Zeit versucht hat einen Cache näher als 46 Meter von einem Gleis entfernt zu verstecken, kann jetzt mit einem neuem Listing versuchen, den Cache zu veröffentlichen.
Dies sollte aber niemanden dazu verleiten eine Dose in unmittelbarer Nähe zu einem Gleis zu verstecken, das Betreten von Bahngelände (=Privatgelände) ist und bleibt in den meisten Fällen verboten.
Um das nochmal klarzustellen: Die Guidelines wurden inhaltlich nicht verändert, es wurde lediglich klargestellt wie Groundspeaks Interpretation davon aussieht.