Groundspeak spezifiziert Abstandsregeln: Multicaches und Abstand zu Bahnlinien
Groundspeak hat gestern im blauen Forum zu zwei Punkten der Guidelines Stellung bezogen, deutlicher spezifiert und ein verändertes Verhalten der (deutschen) Reviewer angekündigt. Dies betrifft folgende Punkte:
- Abstandsregelung bei “virtuellen Stationen”.
Bei Multicaches wurde die Abstandsregel bislang für die Startkoordinate unabhängig davon angewendet, ob dort etwas versteckt wurde oder nur eine Frage o.ä. beantwortet werden musste. Im letzteren Fall handelt es sich um eine “virtuelle” Stationen, die zukünftig nicht länger unter die “Sättigungsregel” fallen. Das heißt konkret, dass zukünftig zwei Multicaches an der gleichen Stelle starten können, sofern bei beiden einem am Startpunkt nichts versteckt wurde. Gleiches gilt für Mysteries. Die Pseudokoordinaten (die Koordinaten des Listings) eines Mystery-Cache fallen nicht unter die Abstandsregel.
Zukünftig können also unter Umständen ein Multi, ein Mystery und ein Traditional unmittelbar nebeneinander liegen. Damit es hier aber nicht zu unsinnigen Auswüchsen kommen kann, wird den Reviewern das Recht vorbehalten, Caches bei zu großer Nähe und zu großer Häufung abzulehnen.
Was die Mysteries angeht freue ich mich über diese Klarstellung, wurden bisher doch einige attraktive Locations unnötig besetzt. - Abstand zu Bahnlinien
Bisher legten die deutschen Reviewer die Aussagen der Guidelines hinsichtlich des Abstands zu aktiven Bahnlinien sehr strikt aus. Diese besagen, dass Caches nicht näher als 46 Meter an einem aktiven Gleis liegen dürfen. Gleichzeitig besagt sie aber auch, dass national abweichende Gesetzgebungen angewendet werden können. Diese Flexibilität in der Auslegung der Guidelines wurde bisher von den deutschen Reviewern jedoch nicht umgesetzt. Groundspeak räumt den Reviewern in ihrer Klarstellung ausdrücklich deutlichen Handlungsspielraum bei der Interpretation dieser Regelung ein.
Wer in letzter Zeit versucht hat einen Cache näher als 46 Meter von einem Gleis entfernt zu verstecken, kann jetzt mit einem neuem Listing versuchen, den Cache zu veröffentlichen.
Dies sollte aber niemanden dazu verleiten eine Dose in unmittelbarer Nähe zu einem Gleis zu verstecken, das Betreten von Bahngelände (=Privatgelände) ist und bleibt in den meisten Fällen verboten.
Um das nochmal klarzustellen: Die Guidelines wurden inhaltlich nicht verändert, es wurde lediglich klargestellt wie Groundspeaks Interpretation davon aussieht.
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Hi
Endlich besteht da Klarheit.
Danke fuer die schoene “Uebersetzung”
Ich meine aber, das folgender Satz so richtig waere
Das heißt konkret, dass zukünftig zwei Multicaches an der gleichen Stelle starten können, sofern bei EINEM am Startpunkt nichts versteckt wurde.
Oder so aehnlich:)
MFG
Hummel
@Hummel: Da hast du natürlich recht, habe es entsprechend verbessert.
Hmm das mit den “virtuellen Koordinaten” war bei uns hier in Pforzheim bisher immer kein Problem.
Hier gibt es 3 Caches von denen bei 2 Myst Caches und eine Multistation fast exakt auf der Selben Koordinate liegen.
Das mit den Bahnlinien finde ich sehr schön. So werden Caches die evtl. auf einem Tunnel (100m) über den Schienen liegen approved. Auf der Topokarte sieht es zwar so aus, als ob der Cache auf den Schienen liegt, aber in Wirklichkeit geht an dieser Stelle nur die Bahn duch einen Berg. Um auf die Schienen zu gelangen muss man dann schon 1-2 km laufen.
Vielen Dank für die Info.
PANISA
“Unser Podcäschdle” http://www.panisa.de
Super, Danke für den informativen Beitrag
Martina
P.S. Ich wollte auch einmal ein Cache in Bahn Nähe platzieren. D.h. unterhalb (Tunnel). Wurde abgelehnt.